Geeignete Lehrbücher für Lehrveranstaltungen an Hochschulen dürfen die Lehrveranstaltungsleiter (Hochschullehrer und auch Assistenten) im Rahmen der Lehrfreiheit selbst festlegen.
Universitätsbibliotheken können die Lehrbücher für einführende Lehrveranstaltungen in besonderen Lehrbuchsammlungen vorhalten.
Quelle: Wikipedia